AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§1 Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis eigenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
Indem der Käufer Produkte vom Verkäufer bezieht, akzeptiert er, dass
ausschließlich die folgenden AGB auf den Kauf des Käufers beim Verkäufer
Anwendung finden.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§2 Angebot-Angebotsunterlagen-Auftragsbestätigung
(1) Unser Angebot ist falls nicht ausdrücklich anders erklärt, 30 Tage gültig.
(2) An Abbildungen,
Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschema, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie
dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zugänglich
gemacht werden und sind uns auf unser Verlangen zurückzugeben. Ausnahmsweise
dürfen solche Unterlagen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden, die nach Ihrer Zweckbestimmung offensichtlich dem Gebrauch des
Auftraggebers gegenüber Dritten dienen sollen.
(3) Auf besonderen Kundenwunsch erstellen wir eine Auftragsbestätigung.
(4) Die in einem
Angebot und einer Auftragsbestätigung genannten Preise gelten nur bei Abnahme
der bestehenden Mengen.
§3 Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht automatisch in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe extra am Ende der
Kalkulation, der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 3% Skonto.
Bei Zahlung als Vorkasse oder Tagesgeld gewähren wir 5% Skonto.
Bei Auftragserteilung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50%
des im Angebot ausgewiesenen Gesamtpreises fällig. Dieser ist bis zum
Leistungsbeginn fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6%p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu fordern. Für jede weitere Mahnung nach der ersten
Mahnung sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Kostenerstattung in Höhe
von 5,00 € zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen; wir weisen darauf hin, dass wir bei
Zahlungsverzug in der Regel durch einen Rechtsanwalt einziehen lassen. Der
Auftraggeber ist berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wir sind nicht verpflichtet Scheck oder Wechsel entgegenzunehmen.
§4 Lieferzeit
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
Verzug, so ist die Schadenshaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Setzt uns der Auftraggeber, nachdem wir bereits in Verzug
geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er
nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem
Auftraggeber nur dann in voller Höhe zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist
die Schadenshaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gem. Abs. (1) und (1) gelten nicht,
sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; Gleiches gilt dann,
wenn der Auftraggeber wegen des von uns vertretenen Verzugs geltend machen
kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Die Einhaltung unsrer Lieferverpflichtung setzt, die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers
voraus.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall
geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in
dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§5 Beanstandungen - Gewährleistungen
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus,
dass dieser seinen nach §§377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Mängel sind uns vom Auftraggeber
unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware oder Leistung, im
Falle von verborgenen Mängeln spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung,
schriftlich anzuzeigen.
Einschränkungen der Funktion einer gelieferten Alarmanlage
durch Fremdüberlagerung sind systembedingt nicht auszuschließen und daher kein
Mangel.
Soweit ein von uns vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftraggeber
nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitgehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB
geltend macht.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den
vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§6 Gesamthaftung
Eine weitgehende - vertragliche oder außervertragliche -
Haftung auf Schadenersatz als in §6 Abs. (4) bis Abs. (6) vorgesehen, ist -
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche Gemäß
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetzt sowie für Fälle des Unvermögens oder der
Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährung der Ansprüche des Auftraggebers richten sich
nach §6 Abs. (7), soweit nicht Ansprüche aus der Produkthaftung gemäß §§ 823
ff. in Rede steht.
§7 Höhere Gewalt
Der Verkäufer ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu
berufen, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, zeitweise
oder auf Dauer, durch Umstände, die nicht in seinem Einflussbereich liegen,
verhindert oder verzögert wird, insb. durch extreme Wetterbedingungen,
Naturkatastrophen, Krieg, Feuer, behördliche Maßnahmen, Blockaden von Geländen
oder Gebäuden, Transportunterbrechungen, Streiks, Arbeitsunterbrechungen,
Bummelstreiks und Aussperrungen, Maschinenausfälle, verspätete Belieferung des
Verkäufers mit Teilen oder Waren durch Dritte, verspätete Leistung durch Subunternehmer
des Verkäufers, Unfälle und Betriebsunterbrechungen. Im Falle höherer Gewalt
auf Seiten des Verkäufers sind seine Verpflichtungen ausgesetzt; eine Haftung
des Verkäufers für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen. Dauert ein
Fall höherer Gewalt länger als 90 Tage an, sind sowohl der Verkäufer als auch
der Käufer berechtigt, von den nicht durchführbaren Teilen der Vereinbarung
durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns
das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Auftraggebers; insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten,
haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller
ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderungen
ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Arbeitnehmer oder Dritte
erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Auftraggeber auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen
Forderungen und den Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Der Auftraggeber
tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die
durch die Verbindung der Kaufabsicht mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
(5) Wir verpflichten
uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unsrer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
§9 Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
§10 E-Commerce
Der Verkäufer kann Produkte mittels Internet, E-Mail oder
anderer computergestützter elektronischer Kommunikationsmittel anbieten. Für
den Verkauf von Produkten, die unter Verwendung eines dieser
Kommunikationsmittels zustande kommen, gelten die vorliegenden AGB, der
jeweilige Kaufvertrag und jede zusätzliche Bestimmung, die auf der Website des
Verkäufers dargelegt oder in seinen elektronisch übermittelten Nachrichten
enthalten ist oder auf die dort Bezug genommen wird. Im Falle eines
Widerspruchs zwischen Bestimmungen des Kaufvertrages oder zusätzlichen
Bestimmungen und den vorliegenden AGB gehen der Kaufvertrag und die
zusätzlichen Bestimmungen vor. Der Käufer darf kein Passwort, keinen
Zugangscode oder ähnlichen Berechtigungsnachweis, den der Verkäufer ihm
übermittelt, weitergeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jeden
solchen Berechtigungsnachweis vorübergehend außer Kraft zu setzen oder zu
widerrufen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, die Sicherheit und Integrität
seines Bestellvorgangs zu sichern. Jede Information, die der Verkäufer über
eine Website oder über elektronische Kommunikationsmittel liefert,
(1) unterliegt dem Vorbehalt der Berichtigung oder Änderung ohne Benachrichtigung und
(2) dient allein
dazu, den Kauf und Verkauf der Produkte des Verkäufers betreffende Geschäfte zu
erleichtern. Der Käufer darf sich auf keine dieser Informationen für andere
Zwecke als für den einzelnen Kauf verlassen. Er ist nicht berechtigt, solche
Informationen für irgendeinen anderen Zweck gegen den Verkäufer zu verwenden.
Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer Auftragsbestätigungen
und Rechnungen für alle Käufe von Produkten, die unter Verwendung des
Internets, von E-Mail oder irgendeinem anderen computergestützten
Kommunikationsmittel zustande kamen, in elektronischer Form ausstellt. Der
Käufer wird solche Auftragsannahmen oder –bestätigungen und Rechnungen so anerkennen, als wären sie schriftlich erfolgt.
§12. Behördliche Genehmigungen
Auf Verlangen wird der Verkäufer dem Käufer, soweit möglich,
Bescheinigungen über behördliche Genehmigungen und Zulassungen für die Produkte
zur Verfügung stellen; der Käufer ist berechtigt, diese Bescheinigungen
weiterzugeben, wenn und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Käufer
verpflichtet sich, Produkte und/oder Verpackungen so zu entsorgen, wie dies die
einschlägigen Abfallgesetze vorschreiben.
§13 Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht
(1) Sofern
der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir
sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Die
Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen einzig dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland; jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom
11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen.
§14. Geldwäsche
Der Verkäufer ist verpflichtet, jede Beteiligung an
Geldwäsche zu vermeiden, alle einschlägigen Berichts-, Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche vollständig zu erfüllen
und alles Erforderliche zu tun, um Geldwäsche bei einem entsprechenden Verdacht
zu verhindern, aufzudecken und die zuständigen Behörden davon zu unterrichten.
Der Verkäufer wird geeignete Informationen von seinen Kunden anfordern, die es
ihm ermöglichen, die Rechtmäßigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Kreditwürdigkeit
seiner Kunden zu bestimmen. Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Verkäufer in
jeder Hinsicht zusammen zu arbeiten, um den Verkäufer in die Lage zu versetzen,
die in dieser Klausel formulierten Ziele zu erreichen.
§15. Allgemeine Lieferbedingungen
Bei Aufträgen bis zu einem Netto-Warenwert von 125.- €
berechnen wir einen Mindermengenzuschlag und Transportkosten in Höhe von 12,78
€.
Bei Bestellungen ab 125.- € bis 500.- € berechnen wir 5,11 € für Transportkosten.
Bestellungen mit einem Warenwert über 500.- € sind versandkostenfrei.
Express-Versand auf Kundenwunsch berechnen wir generell mit 22,50 € zu den Transportkosten.
Lieferzeit: Kurzfristig ab Lager - unter Vorbehalt.
Instandhaltung und Wartungsleistungen
§1 Leistungen
(1) Die
Instandhaltung umfasst die Pflege der Anlage in ihrem jeweiligen Umfang und die
Beseitigung von Störungen entsprechend den technischen Vorschriften des
Herstellers und des Errichters. Im Übrigen gelten die VDE-Bestimmungen.
(2) AllesSicher führt möglichst in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihre Kosten die folgenden Arbeiten zur Pflege der Anlage durch:
(a) Die Prüfung der zentralen Einrichtung auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion.
(b) Die Prüfung der
Stromversorgungsanlage auf den Ladungszustand der Batterie und auf einwandfreie
Funktion der Ladegeräte.
(c) Die Prüfung der
an die Zentrale angeschlossenen Anlagenteile (Meldungsgeber, Signalempfänger,
Funksendern) auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion.
(d) Die Prüfung der
zur Anlage gehörenden optischen und akustischen Signalgeräte (Summer, Wecker,
Hupen, Sirenen, Bedienteile, Anzeigetableaus usw.) auf einwandfreie elektrische und mechanische Funktion.
(e) Die Prüfung der
Kommunikationswege zur Leitstelle des Bewachungsunternehmens und zu
Mobiltelefonen.
(f) Die Prüfung des Leitungsnetzes auf einwandfreie Beschaffenheit.
(g) Die Beseitigung innerer, die Betriebssicherheit gefährdenden, Verunreinigungen der Anlage.
(h) Das Ölen der mechanischen Teile der Anlage mit Spezialöl - soweit erforderlich.
(3) AllesSicher beseitigt auf Ihre Kosten alle Störungen die
bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnutzung der Anlage entstehen,
ersetzt alle durch natürlichen Verschleiß unbrauchbar gewordene Kleinteile
(z.B. Widerstände, Kontaktfedern, Kondensatoren), liefert die zum Betrieb
notwendigen Hilfsmittel (z.B. destilliertes Wasser u. Schwefelsäure für
Sammler, Vaseline für Umformer) und stellt die für die Instandhaltung benötigten
Kontrollgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel bereit Kleinteile sind bis zu einem
Wert von 5 € mit in den Wartungskosten enthalten.
(4) Der Kunde
trägt die Kosten für den Ersatz schadhafter Teile der Anlage (z.B.
Relaisplatinen, Melder, Kontakte, Magnete, Batterien), mit Ausnahme der oben
genannten Kleinteile, für den Anstrich von Anlagenteilen, den Ersatz von
Primärelementen und Akkumulatoren, für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten
am Leitungsnetz sowie für alle Leistungen, die nicht durch natürliche
Abnutzung, sondern durch äußere Einwirkungen, wie Feuchtigkeit,
Luftverunreinigungen, Erschütterungen, unsachgemäße Handhabung, höhere Gewalt
oder Eingriffe Dritter bedingt sind. Der Kunde trägt auch die Kosten für
behördlich geforderte Änderungen der Anlage. Alle nicht zu Lasten AllesSicher gehenden Leistungen werden dem Kunden nach dem
Verbrauch an Material und der aufgewendeten Arbeitszeit zu den bei AllesSicher üblichen Sätzen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Dem Kunden obliegt
das regelmäßige Aufladen der Batterie sowie die bei Feuermelde-, Überfallalarm-
und Sicherungsanlagen, die nicht an das Polizeinotrufnetz angeschlossen sind,
vorzunehmende Funktionsprüfung gemäß den entsprechenden Bestimmungen. Er trägt
die Kosten des Lade- und Betriebsstromes. Die Kosten für Fehlauslösungen und
deren Folgekosten trägt die AllesSicher nur bei Verschulden.
§2 Instandhaltungsgebühren
(1) Die Gebühr, 1
x jährlich zu zahlen, ist einschließlich der Mehrwertsteuer, die gesondert in
Rechnung gestellt wird, im Voraus fällig. Sonstige Zahlungen sind sofort nach
Rechnungseingang zu leisten. Rechnungsbeträge über Dienstleistungen (Montage,
Revision, Instandhaltung, Reparatur) sind nicht skontier fähig.
(2) Die Gebühr
richtet sich nach dem Umfang und den Betriebsbedingungen der Anlage mit der
Maßgabe, dass sich bei einer Änderung des Umfanges der Anlage oder der
Betriebsbedingungen die Gebühren entsprechend vom Beginn des nächsten
Kalendervierteljahres an ändern.
(3) Die
Instandhaltungsgebühr beruht auf dem Durchschnitt der Lohnkosten für
Arbeitnehmer in der Metallindustrie zur
Zeit des Vertragsabschlusses. Bei einer Änderung des Durchschnittes dieser
Lohnkostenbelastung um mehr als 10 % ändert sich die Instandhaltungsgebühr um
den vollen Prozentsatz der seit Vertragsabschluss eingetretenen
Lohnkostenbelastung vom Beginn des nächsten Monats an. Vor Fälligkeit gezahlte
Gebühren werden bei der Veränderung angemessen berücksichtigt.
(4) Bei der
Übernahme bestehender Anlagen oder Wiederinbetriebnahmen werden die Kosten der
ersten Prüfung und einer Instandsetzung zuzüglich Mehrwertsteuer dem Kunden
gesondert in Rechnung gestellt.
§3 Vertragsdauer
(1) Das
Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des
Instandhaltungs-Vertrages. Eine Kündigung hat zum Ende des Quartals der
endgültigen Außerbetriebsetzung der Anlage zu erfolgen. Anderweitige Abreden
bedürfen der Schriftform und das beiderseitige Einverständnis. Insbesondere
kann AllesSicher kündigen, wenn der Kunde mit der
Zahlung in Verzug gerät. Für den Fall der vorübergehenden Außerbetriebsetzung
ruhen die Vertragsverpflichtungen.
(2) Überlässt der
Kunde die Anlagen Dritten, so bleibt seine Verpflichtung zur Gebührenzahlung
für die Dauer des Vertrages bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit
Zustimmung von AllesSicher in diesen Vertrag eintritt. AllesSicher kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag nur aus wichtigem Grunde widersprechen.
§4 Allgemeines
(1) Vor der 1.
Instandhaltung vereinbaren die Vertragsteile, in welcher Weise die Arbeiten
durchgeführt werden, damit der Betrieb des Kunden möglichst wenig gestört wird
und die Arbeiten für AllesSicher (z.B. Ausschalten
einzelner Teile der Anlage) möglichst erleichtert werden. Für die Durchführung
der Instandhaltungsarbeiten stellt der Kunde, soweit erforderlich, Hilfskräfte,
Leitern und Geräte zur Verfügung. Einzelheiten können in einer Beilage zu
diesem Vertrag niedergelegt werden.
(2) Bauliche
Veränderungen und Änderungen des beweglichen Inventars im Sicherungsbereich,
sowie Störungen und Schäden sind unverzüglich AllesSicher
zu melden. Ihre Beseitigung sowie Erweiterungen, Verlegungen, Teilerneuerungen
und sonstige Änderungen der Anlage dürfen nur von AllesSicher ausgeführt, die hierzu notwendigen, durch AllesSicher lieferbaren Teile nur von AllesSicher geliefert
werden. Für die Lieferungen und Leistungen gelten die Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Wird das
Instandhalten von Fremdfabrikaten übernommen, hat der Kunde auf Verlangen AllesSicher's die Ersatzteile zu beschaffen. Ist eine Substituierung des Fremdfirmenmaterials durch AllesSicher technisch möglich so ist dem der Vorrang einzuräumen.
(3) Den Beauftragten AllesSicher's ist während der üblichen
Geschäftsstunden Zutritt zu der Anlage zu gestatten. Der Kunde wird AllesSicher jede gewünschte Auskunft über die Anlage erteilen und die notwendigen technischen Unterlagen zur Verfügung stellen.
(4) AllesSicher haftet für Beschädigungen der Anlage selbst,
die bei Ausführung der Arbeiten von einem Erfüllungsgehilfen schuldhaft
verursacht worden ist. AllesSicher haftet nicht für
Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
(5) AllesSicher ist befugt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
(6) Alle
Vertragsänderungen und zusätzlichen Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AllesSicher.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort oder Gerichtsstand ist Berlin.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung
mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma AllesSicher – Sicherheitstechnik von A-Z
Inhaberin Karola Menger
Mittelweg 145, D-12524 Berlin
E-Mail-Adresse: menger@allessicher.net
Faxnummer: +49(30)67970071
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
- zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Die Kosten der Hinsendung hat im Fall des Widerrufes stets der Verkäufer
zu tragen. Die Rücksendung paketversandfähiger Sachen erfolgt auf unsere
Gefahr. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung